Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cremer Systemhaus e.K., Mönchengladbach, für Verträge mit Unternehmern.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Cremer Systemhaus e.K., Dammer Straße 57–59, 41066 Mönchengladbach (nachfolgend „wir“), und ihren Kunden über die Lieferung von Hardware und Software sowie über IT-Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Installation, Wartung, Fernwartung und laufende Betreuung.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir auf Grundlage dieser AGB nicht ab.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen leisten.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Eine Bestellung des Kunden können wir innerhalb von zwei Wochen annehmen, entweder durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung bzw. Beginn der Leistung.
(3) Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist unsere Auftragsbestätigung maßgeblich, hilfsweise unser Angebot. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform.
(4) An Angeboten, Kalkulationen, Konzepten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung in Textform zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind sie auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Dienstleistungen erbringen wir sorgfältig nach dem anerkannten Stand der Technik. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schulden wir die vereinbarte Tätigkeit und keinen bestimmten Erfolg.
(2) Für Software anderer Hersteller, zum Beispiel DATEV, Agenda oder Microsoft, gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde erhält Nutzungsrechte nur in deren Umfang.
(3) Wir dürfen zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einsetzen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt uns bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig Zugang zu Räumen und Systemen, erforderliche Informationen, Zugangsdaten und einen fachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung.
(2) Vor Arbeiten an seinen Systemen sorgt der Kunde für eine aktuelle und vollständige Datensicherung, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als unsere Leistung vereinbart ist.
(3) Auch wenn wir eine Datensicherungslösung einrichten oder betreuen, bleibt der Kunde dafür verantwortlich, regelmäßig zu kontrollieren, ob die Sicherungen vollständig und wiederherstellbar sind. Das gilt nicht, soweit wir diese Kontrolle ausdrücklich als Leistung übernommen haben.
(4) Verzögerungen und Mehraufwand, die durch eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, können wir nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen berechnen.
§ 5 Geschäftszeiten und Reaktionszeiten
(1) Unsere Geschäftszeiten sind montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen.
(2) Vereinbarte Reaktionszeiten laufen ausschließlich innerhalb dieser Geschäftszeiten. Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeit bis zum Beginn der Bearbeitung, nicht bis zur Behebung einer Störung.
§ 6 Fernwartung
Fernwartungssitzungen finden nur statt, wenn der Kunde im Einzelfall zustimmt und die Sitzung selbst freigibt. Der Kunde kann jederzeit verfolgen, welche Schritte auf seinem System ausgeführt werden, und die Sitzung jederzeit unterbrechen oder beenden.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Wir behandeln alle Informationen, die wir im Rahmen der Zusammenarbeit über den Kunden und seine Mandanten oder Kunden erhalten, vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
(2) Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Ist der Kunde Berufsgeheimnisträger, insbesondere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Notar, verpflichten wir unsere eingesetzten Mitarbeitenden in Textform zur Verschwiegenheit und belehren sie über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung (§ 203 StGB). Die berufsrechtlichen Anforderungen, etwa nach § 62a StBerG, § 43e BRAO, § 26a BNotO oder § 50a WPO, werden wir auf Wunsch in einer gesonderten Vereinbarung festhalten.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Lieferungen kommen Kosten für Verpackung und Versand hinzu, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Dienstleistungen ohne Festpreis berechnen wir nach Aufwand zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen.
(3) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Skontoabzug ist nur bei gesonderter Vereinbarung zulässig. Maßgeblich ist das auf der Rechnung angegebene Konto.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Ist kein Festpreis vereinbart, dürfen wir die Preise für Lieferungen, die später als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen, angemessen anpassen, wenn sich die Einkaufspreise unserer Lieferanten oder Hersteller nachweislich geändert haben.
(6) Im Voraus erworbene Stundenkontingente sind innerhalb von zwölf Monaten ab Kaufdatum abzurufen. Danach verfallen nicht abgerufene Stunden, eine Erstattung erfolgt nicht.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 10 Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ihr Beginn setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(3) Verzögern sich Lieferungen durch höhere Gewalt oder durch Lieferengpässe unserer Lieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung. Wir informieren den Kunden unverzüglich.
(4) Bei Versand geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über, bei Abholung mit der Mitteilung der Bereitstellung. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Beginn des Verzugs über. Wir können dann Ersatz des entstandenen Mehraufwands verlangen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
(2) Der Kunde behandelt die Vorbehaltsware pfleglich. Bei Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter benachrichtigt er uns unverzüglich in Textform.
(3) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe unseres Rechnungsbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
(4) Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, dürfen wir die Vorbehaltsware zurücknehmen.
§ 12 Mängelansprüche
(1) Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren bei neuer Ware zwölf Monate nach Ablieferung, bei abnahmepflichtigen Leistungen zwölf Monate nach Abnahme. Beim Verkauf gebrauchter Ware sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
(3) Die Verkürzung und der Ausschluss nach Absatz 2 gelten nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Schadensersatzansprüche nach § 13 sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
(4) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder Veränderungen, die der Kunde oder Dritte ohne unsere Zustimmung vorgenommen haben.
(6) Vor einer Rücksendung von Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Herstellergarantien bleiben unberührt. Bei ihrer Abwicklung unterstützen wir den Kunden.
§ 13 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Das gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich als unsere Leistung vereinbart ist.
(4) Diese Haftungsregelungen gelten auch für unsere Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Mönchengladbach. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Mönchengladbach. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026
